Gehwege sind keine Parkplätze

Was Sie auf dem Bürgersteig (nicht) tun sollten

#mehr Achtung auf unseren Gehwegen sorgt für Sicherheit und verhindert Unfälle. Warum ist das Frei- und Sauberhalten von Bürgersteigen so wichtig und wer trägt dafür die Verantwortung? Welche Strafen drohen und wie verhält man sich auf dem Gehweg richtig? Alle Infos finden Sie hier.

07.03.2025
3 min Lesedauer

Ein kurzer Umweg auf die Straße kann fatal enden: Ist der Gehweg nicht frei, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger notgedrungen auf die Fahrbahn ausweichen. Ein riskantes Manöver mit potenziell tödlichen Folgen. Wer haftet bei einem Unfall? Ist das Parken auf dem Gehweg überhaupt erlaubt? Wer ist für die Sauberkeit verantwortlich?

Das Bild zeigt ein Pkw, das fälschlicherweise auf einem Gehweg geparkt wurde.
Parken auf Fußwegen ist verboten – wer falsch parkt muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Gehwege sind keine Parkplätze 

Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich ein teures Parkticket sparen wollen, indem sie ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen, haben die Rechnung ohne die Straßenverkehrsordnung (StVO) gemacht. Denn wer mit Kraftfahrzeugen – dazu gehören unter anderem auch Motorräder – ordnungswidrig auf Fußwege fährt oder dort parkt, muss mit Bußgeldern ab 55 Euro rechnen. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nur mit zwei oder einem Reifen auf dem Bürgersteig stehen. Die Angelegenheit ist umso teurer, je gefährlicher die Situation für Gehwegnutzerinnen und Gehwegnutzer wird.  

„Nur mal schnell halten“ – ist das erlaubt? 

Auch das „kurze“ Anhalten auf Bürgersteigen ist verboten. Halten bedeutet, dass Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrt freiwillig und für weniger als drei Minuten unterbrechen. In manchen Orten gibt es Ausnahmen für Postbotinnen und Postboten oder Handwerkerinnen und Handwerker. Sie dürfen mit einer Sondergenehmigung der Gemeinde auf Gehwegen halten oder vorübergehend parken. 

Mehr Platz für alle: Parkregeln für Zweiräder 

Das Bild zeigt ein Fahrrad, das an einem Fahrradständer abgestellt wurde.
Auf Nummer sicher gehen: Wenn Abstellplätze vorhanden sind, sollten Fahrradfahrende diese auch nutzen. Im Notfall dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird.

Motorräder gehören wie Autos zu den Kraftfahrzeugen und unterliegen daher denselben Regeln. Fahrräder können dagegen im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn genug Platz dafür ist. Dabei muss darauf geachtet werden keine Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten oder Feuerwehrzufahrten zu versperren. Übrigens: Wenn der Platz auf den Bürgersteigen nicht reicht, dürfen Radfahrende ihr Fahrrad auch auf Parkplätzen oder am Fahrbahnrand abstellen.

Kommunen dürfen das Abstellen von Fahrrädern auf Bürgersteigen nicht verbieten. Offizielle Parkverbote für Fahrräder beruhen auf keiner Rechtsgrundlage und sind damit ungültig. Fahrräder sollten trotzdem so platziert werden, dass auf dem Gehweg noch mindestens 1,20 Meter Platz für einen barrierefreien Durchgang ist.

E-Scooter-Parkchaos: Wo ist das Abstellen erlaubt? 

Für das Parken von E-Scootern gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für das Abstellen von Fahrrädern. Einige Städte haben spezielle Parkzonen – sowie Parkverbotszonen – für E-Scooter eingerichtet. Wo sich diese Zonen befinden, ist in Apps für E-Scooter-Nutzende angegeben. Das Fahren der E-Scooter ist ausschließlich auf Fahrradwegen oder der Fahrbahn erlaubt. Wer unerlaubt den Bürgersteig befährt, muss mit Bußgeldern ab 15 Euro rechnen – passiert deshalb ein Unfall, können bis zu 30 Euro fällig werden. 

Bürgersteigbenutzung: Wer darf auf den Gehweg? 

Kraftfahrzeuge gehören auf die Straße, Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen den Bürgersteig. Auf dem Gehweg sind zu Fuß Gehende mit und ohne Mobilitätshilfe unterwegs, Menschen mit Kinderwagen und Gepäck. Der Gehweg ist dennoch nicht ausschließlich für zu Fuß Gehende reserviert: Kinder unter acht Jahren müssen und Kinder unter zehn Jahren dürfen mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren. Begleitpersonen der Kinder dürfen den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad befahren.  

Räumpflicht: Wer muss den Gehweg säubern? 

Grundsätzlich müssen Städte und Gemeinden dafür sorgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger auf den allgemeinen Gehwegen genug Platz haben, Rutschgefahren und Unfallquellen sollen so minimiert werden. Diese Räumpflicht wird vielerorts per Satzung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sowie auf Mieterinnen und Mieter übertragen. Wer der Räumpflicht nicht nachkommt, haftet in den meisten Fällen für entstandene Unfälle.

Die Verantwortlichen für den Gehweg müssen diesen von Laub, Blüten, Unkraut und im Winter von Schnee und Eis befreien. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass genug Platz auf den Gehwegen bleibt. Dazu gehört zum Beispiel auch das regelmäßige Zurückschneiden von Hecken, damit keine Äste in den Weg ragen und niemand behindert wird.

Das Bild zeigt einen verschneiten und vereisten Gehweg, der von einer Person mit einer Schneeschaufel freigeschoben wird.
Bei Schnee und Eis müssen häufig die Anwohnerinnen und Anwohner den Gehweg räumen und streuen.

Freie Gehwege zum Schutz aller 

Das Sauber- und Freihalten von Gehwegen ist entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Regelverstöße wie das Parken auf Gehwegen oder das Vernachlässigen der Räumpflicht können nicht nur Unfälle verursachen, sondern auch hohe Bußgelder nach sich ziehen. Wenn die Regeln eingehalten werden, bleiben die Gehwege sauber, frei und auch sicher für alle.

Bilder: Shutterstock

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