Don’t drive high!
Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr
Ob bei chronischen Schmerzen, Epilepsie oder Multipler Sklerose: Für viele Menschen kann medizinisches Cannabis ein Stück Lebensqualität zurückbringen. Doch wie können Patientinnen und Patienten trotz THC-Konsum sicher am Straßenverkehr teilnehmen?

Cannabis wird von vielen Menschen nicht als Rauschmittel, sondern als Medizin genutzt. Die pflanzliche Substanz kann Schmerzen lindern und Ängste lösen. Wer krank ist, erhält deshalb manchmal Cannabis als Medizin.
Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Es trennt Medizinalcannabis rechtlich von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken. Cannabis kann in bestimmten Fällen ein verschreibungspflichtiges Medikament sein. Laut Medizinal-Cannabisgesetz dürfen es Ärztinnen und Ärzte verschreiben, im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreichen oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen. Auch für den Straßenverkehr gelten klare Regeln.
Cannabis im Straßenverkehr: Wie ist die Rechtslage?
Für Freizeitkonsumierende: Es gilt ein Grenzwert des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für Cannabispatientinnen und -patienten: Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verschreibung dürfen den Grenzwert überschreiten, wenn ihre Fahrfähigkeiten durch die Einnahme nicht eingeschränkt sind und sie das Medikament bestimmungsgemäß einnehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man unter berauschender Wirkung fahren darf: Bei Ausfallerscheinungen oder auffälligem Fahrverhalten greift das sogenannte Medikamentenprivileg nicht.
Null Toleranz für junge Fahrende: Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit dürfen nicht unter THC-Einfluss am Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht bei medizinischer Verschreibung.
Absolutes Alkoholverbot: Unabhängig davon, ob es sich um Konsumcannabis oder medizinisches Cannabis handelt: Wer Cannabis konsumiert hat, darf am Steuer keinen Alkohol im Blut haben.

Darf man fahren, wenn man medizinisches Cannabis eingenommen hat?
„Darf ich noch Auto fahren?“ Diese Frage beschäftigt viele Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen. Die entscheidende Frage lautet aber: „Kann ich heute sicher fahren?“
Cannabispatientinnen und -patienten dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit durch die Medikation nicht eingeschränkt ist. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es bei Cannabis aber keine verlässlichen Richtwerte oder Berechnungsgrundlagen, die Betroffenen Orientierung geben. Der THC-Gehalt bei Cannabisprodukten variiert und THC baut sich nicht linear ab. Anders als bei Alkohol kann man bei THC nicht einfach zurückrechnen, wann die Wirkung abgeklungen ist.
Deshalb sollten Cannabispatientinnen und -patienten mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt besprechen, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Wer gleichzeitig Alkohol und THC konsumiert, darf keinesfalls am Straßenverkehr teilnehmen – weder Freizeitkonsumierende noch Cannabispatentinnen und -patienten. Hinzu kommen viele weitere Situationen, in denen Cannabispatientinnen und -patienten definitiv nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollten.
Medizinisches Cannabis: wann das Fahrzeug stehen bleiben muss
Therapiebeginn und Einstellungsphase: In dieser Phase muss sich Ihr Körper erst an das Medikament gewöhnen und es kann zu Ausfallerscheinungen wie Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten kommen.
Dosisanpassungen und Umstellungsphasen: Nach jeder Änderung der Dosis oder bei Umstellungen auf andere Präparate braucht der Körper Zeit, um sich neu einzustellen. Auch hierbei kann es zu starken Nebenwirkungen kommen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen.
Nebenwirkungen: Bei THC-haltigen Arzneimitteln wie Sativex, Marinol und Canemes gibt es zahlreiche Nebenwirkungen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr zur Gefahr machen. Dazu zählen Schwindel, Müdigkeit und Aufmerksamkeitsstörungen.
Wechselwirkungen mit Alkohol und anderen Medikamenten: Besondere Gefahren für Ausfallerscheinungen bestehen bei der Kombination von Cannabis mit anderen psychotrop wirkenden Medikamenten sowie Alkohol.
Nicht alle Cannabismedikamente wirken gleich
Unterschiedliche Darreichungs- und Einnahmeformen von Cannabis und THC können unterschiedliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.
Cannabisblüten: Sie bergen das höchste Risiko für Beeinträchtigung der Fahrfähigkeiten, da oft Blüten mit hochkonzentrierten THC-Werten verschrieben werden. Die individuelle Dosierung und Wirkung von Cannabisblüten sind schwer standardisierbar.
THC-Kapseln oder -Sprays: Sie haben eine definierte Wirkstoffmenge, sind besser dosierbar und so leichter einschätzbar.
Cannabidiol-dominierte Sorten: Medikamente, die hauptsächlich Cannabidiol (CBD) enthalten, können geringe Mengen THC beinhalten, bergen aber ein geringeres Risiko, da CBD selbst keine Rauschwirkung erzeugt.
Cannabispatientinnen und -patienten, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchten, sollten mit Ärztinnen, Ärzten oder in der Apotheke über die für sie sicherste Darreichungsform sprechen.
Was passiert, wenn man als Cannabispatientin oder -patient von der Polizei angehalten wird?
Für Polizistinnen und Polizisten gibt es derzeit keine einheitlichen Vorgaben, eine medizinische Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente zu prüfen. Bei einer Verkehrskontrolle ist es deshalb hilfreich, folgende Dokumente vorlegen zu können:
Eine ärztliche Bescheinigung über die Cannabistherapie
Eine Kopie des aktuellen Rezepts
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Dokumente mitzuführen, aber sie können Polizistinnen und Polizisten die Beurteilung erleichtern.
Bei Verkehrskontrollen ist die Polizei berechtigt:
bei Verdacht auf Beeinträchtigung einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen,
zu fragen, ob und wenn ja welche Medikamente eingenommen wurden und
zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme gibt, zum Beispiel in Form von gleichzeitigem Alkoholkonsum.
Kann man wegen medizinischem Cannabis den Führerschein verlieren?
Wer Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament einnimmt und am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen:
1. Bestimmungsgemäße Einnahme
Das Cannabis muss nach ärztlicher Verschreibung und Anordnung eingenommen werden. Bei missbräuchlicher Einnahme drohen Bußgelder sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
2. Keine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeiten
Auch bei medizinisch verordnetem Cannabis gilt: Wer durch die Einnahme von Cannabis während der Fahrt Ausfallerscheinungen wie Schwindel, Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen zeigt, begeht eine Straftat. Die Folgen: Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Weitere mögliche Konsequenzen:
Fahreignungsprüfung: durch eine ärztliche Begutachtung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress bis zu 5.000 Euro bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme
Kaskoversicherung: je nach Grad des Verschuldens Kürzung bzw. Streichung der Leistungen bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme
Checkliste für Cannabispatientinnen und -patienten vor dem Fahrtantritt
Patientinnen und Patienten tragen eine hohe Eigenverantwortung. Wenn Sie diese Fragen mit Nein beantworten, sollten Sie das Auto ebenfalls stehen lassen:
Habe ich mein Medikament exakt nach ärztlicher Verschreibung eingenommen (Dosis, Zeitpunkt, Art der Einnahme)?
Bin ich sicher, dass ich keine Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen verspüre?
Befinde ich mich in der Einstellungs-, Eingewöhnungs- oder Umstellungsphase?
Wurde meine Dosis kürzlich angepasst?
Habe ich weitere Medikamente oder Alkohol eingenommen?
Habe ich mein aktuelles Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung dabei?
Fühle ich mich fit und konzentriert, um auf Gefahren reagieren zu können?
Im Zweifel: Fahrzeug stehen lassen
Viele Menschen können unter THC-Einfluss nicht zuverlässig einschätzen, ob sie fahrtüchtig sind. Hohe THC-Konzentrationen können die Fahrsicherheit beeinträchtigen, ohne dass Sie es selbst bemerken.
Nur wer sicher ist, dass die Medikation die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, darf ans Steuer. Im Zweifel gilt: Fahrzeug stehen lassen – für die eigene Sicherheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmenden.
Bilder: Shutterstock


