Mythos oder Wahrheit: #mehrAchtung klärt auf
Regeln für Bus, Bahn und Co.
Wer darf eigentlich auf der Busspur fahren? Nicht immer hat man das Wissen aus der Fahrschule parat. #mehrAchtung macht den Mythen-Check – diesmal für den ÖPNV.
Darf ich die Busspur zum Abbiegen benutzen? Ist es erlaubt, E-Scooter und Pedelecs in der Straßenbahn mitzunehmen? Halbwissen ist oft ein gefährlicher Beifahrer. Damit in Zukunft keine Fehler mehr passieren, klärt #mehrAchtung auf, was im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Straßenverkehr gilt und was nicht.
1. Darf ich an einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbeifahren?
Das hängt davon ab, wo sich der Bus befindet. Fahrzeuge dürfen einen fahrenden Linien- oder Schulbus, der sich zum Beispiel mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert, nicht überholen. Steht der Bus dagegen mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle, darf mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden, wenn eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Das gilt auch für die Gegenrichtung. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen hier besondere Rücksicht auf Fahrgäste nehmen, die die Straßenseite wechseln.
Vor allem an Schulen kann es schnell unübersichtlich werden, da Kinder weniger erfahren im Straßenverkehr sind. Auch in ländlichen Gebieten ist beim Vorbeifahren an Haltestellen wegen oft fehlender Ampeln oder eingeschränkter Sicht durch Büsche und Bäume Vorsicht geboten.
2. Hat ein Bus beim Abfahren von einer Haltestelle immer Vorrang?
Ja. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in §20: „Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen also ggf. anhalten, dem Bus die Abfahrt ermöglichen und ihn sich wieder in den fließenden Verkehr einordnen lassen. Um niemanden zu gefährden, ist es wichtig, dass der Bus dazu rechtzeitig blinkt.

3. Wer darf den Bussonderfahrstreifen benutzen?
Die weiße Markierung „Bus“ auf dem grauen Asphalt fällt sofort ins Auge. Diese Sonderfahrstreifen sollen Linien- und Schulbussen helfen, trotz dichten Verkehrs gut voranzukommen. Sie müssen durch ein rundes, blaues Verkehrszeichen mit einem weißen Bus gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeuge wie Fahrräder, Taxis oder Elektroautos dürfen den Sonderfahrstreifen nur benutzen, wenn ein Zusatzschild dies ausdrücklich erlaubt.
Übrigens: Es ist gestattet, eine Busspur zum Abbiegen zu überqueren. Allerdings haben dabei geradeaus fahrende oder entgegenkommende Busse oder durch ein Zusatzschild zugelassene Fahrzeuge Vorrang! Ist der Sonderfahrstreifen frei, dürfen Fahrzeuge ihn zum Abbiegen überqueren.
Konsequenzen bei Missachten des Sonderfahrstreifens
Wer verkehrswidrig auf dem Bussonderstreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen.
4. Hat die Straßenbahn immer Vorrang?
Jein. Straßenbahnen haben nicht grundsätzlich Vorrang. Sie müssen sich an die geltenden Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen halten. Oft weist ein „Vorfahrt gewähren“-Schild in Verbindung mit einem Straßenbahn-Symbol auf die Vorfahrt der Schienenfahrzeuge hin.
Teilt man sich mit einer Straßenbahn die Fahrbahn, dann hat sie Vorrang – sofern sie geradeaus fährt. Biegt die Bahn ab, muss sie nach links den Gegenverkehr und nach rechts den geradeaus fahrenden Verkehr durchlassen.
Es gibt noch einen Sonderfall, den alle Verkehrsteilnehmenden kennen sollten: Straßenbahnen haben an Zebrastreifen Vorrang und müssen nicht warten. Wenn Fußgängerinnen oder Fußgänger die Straße überqueren wollen, müssen sie zuerst die Straßenbahn passieren lassen.

5. Auf welcher Seite darf ich die Straßenbahn überholen?
Das regelt die StVO eindeutig. Schienenfahrzeuge müssen rechts überholt werden. Aber es gibt zwei Ausnahmen: Liegen die Schienen zu weit rechts, sodass man mit dem Fahrzeug nicht mehr vorbeikommen kann, dürfen Verkehrsteilnehmende links überholen. Dasselbe gilt für Einbahnstraßen.
6. Darf ich einen E-Scooter in der Bahn oder im Bus mitnehmen?
Das hängt von der Stadt ab. Seit die Akkus der elektrischen Tretroller unter dem Verdacht der Brandgefahr stehen, verbieten einige Verkehrsbetriebe aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von E-Scootern. Dazu zählen zum Beispiel Berlin, Leipzig, München, Köln und Dortmund.
In Dresden, Stuttgart oder Frankfurt dürfen Fahrgäste weiterhin E-Scooter mitnehmen (Stand: Ende 2024) – sofern sie zusammengeklappt sind und ausreichend Platz vorhanden ist. In Hamburg ist die Mitnahme in S- und Regionalbahnen beispielsweise erlaubt, in der U-Bahn ist sie dagegen verboten.
E-Bikes (Pedelecs) dürfen Fahrgäste weiterhin in den meisten Verkehrsbetrieben mitnehmen. Wenn Sie Touren mit dem E-Scooter oder Pedelec planen und ggf. Strecken mit dem ÖPNV zurücklegen möchten, erkundigen Sie sich am besten vorher bei den örtlichen Verkehrsbetrieben.
7. Muss ich mich im Bus anschnallen?
In Linienbussen des ÖPNV mit Stehplätzen ist das Anschnallen nicht vorgeschrieben, daher gibt es hier auch selten Sicherheitsgurte. In Reisebussen gilt hingegen Gurtpflicht, das Anschnallen ist hier nicht nur dringend empfohlen, sondern auch Vorschrift.
Anschnallen ist aber nicht nur für Personen wichtig. Auch für Kinderwagen oder Mobilitätshilfen ist das Anschnallen wichtig, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Einfach Bremse feststellen und festgurten. Gleiches gilt für Fahrräder in Zügen mit den dafür gekennzeichneten Bereichen.
8. Darf ich während der Fahrt mit der Busfahrerin oder dem Busfahrer sprechen?
Es ist nicht grundsätzlich verboten, das Fahrpersonal während der Fahrt anzusprechen. Das teilt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit, ein Partner von #mehrAchtung. Allerdings müssen sich die Fahrerinnen und Fahrer, die am Steuer sitzen und damit die Verantwortung für ihre Fahrgäste tragen, voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren können. Der Verband und der DVR empfehlen daher, das Fahrpersonal während der Fahrt nicht anzusprechen und damit abzulenken. Es sei denn, es handelt sich um einen echten Notfall.
9. Darf ich auf dem Seitenstreifen stehen und auf den Bus warten?
Ja, wenn zum Beispiel an einer Landstraße keine gesonderte Haltestelle vorhanden ist. Die StVO schreibt hierfür vor, dass Personen, die ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen wollen, auf dem Gehweg, auf dem Seitenstreifen, an der Haltestelle oder am Fahrbahnrand warten müssen. Bitte gut sichtbar und mit ausreichend Abstand zur Fahrbahn warten.
10. Sind Busse auf dem Weg zur Schule sicherer als Elterntaxis?
Statistiken zeigen, dass Kinder, die mit dem Bus unterwegs sind, seltener in Verkehrsunfälle verwickelt werden und weniger schwer verunglücken als Kinder, die im Pkw mitfahren.
Ein besonderes Problem für die Verkehrssicherheit stellen die sogenannten Elterntaxis dar. Viele Pkw auf engem Raum vor Schulen und Kindergärten erhöhen die Gefahr von Unfällen. Es kommt zu unübersichtlichen Verkehrssituationen für Erwachsene am Steuer und für die Kinder, die oftmals unter Zeitdruck ein- und aussteigen. Staus, riskante Parkmanöver und plötzlich geöffnete Autotüren erhöhen das Unfallrisiko.
Schulbusse verringern das Verkehrschaos vor den Schulen, senken das allgemeine Unfallrisiko und bieten eine sichere Möglichkeit für den Schulweg. Wo immer möglich, sollten Eltern daher auf den Bus setzen – zum Wohl ihrer Kinder und der gesamten Schulgemeinschaft. Den Weg von und zur Haltestelle, sowie das sichere Verhalten der Kinder an der Haltestelle und im Bus sollten Eltern möglichst frühzeitig mit den Kindern üben. Hierbei bieten auch viele Schulen und Verkehrswachten wertvolle Unterstützung an.
Bilder: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Shutterstock