Alkohol und Drogen am Steuer: Irrtümer im Check

Promillemythos: Ja, auch ein Bier schadet!

Viele unterschätzen die Wirkung von Alkohol und Drogen wie Cannabis am Steuer. Solche Fehleinschätzungen sind riskant. Wir klären die häufigsten Irrtümer auf und zeigen, warum bereits geringe Mengen Ihre Fahrtüchtigkeit mindern und das Unfallrisiko erheblich steigern.

18.05.2026
5 min Lesedauer

Viele Menschen glauben, dass kleine Mengen Alkohol oder Drogen ihre Fahrtüchtigkeit kaum beeinflussen. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Wir beleuchten wichtige Fragen und häufige Irrtümer rund um „das eine Bier“ oder „den einen Joint“. Wir zeigen Ihnen: Bereits geringe Mengen Alkohol oder Drogen wie Cannabis beeinträchtigen Ihre Fähigkeit, sicher zu fahren.

1. Macht „das eine Bier“ am Abend wirklich keinen Unterschied für meine Fahrtüchtigkeit?

Dieser Glaube ist ein weit verbreiteter und gefährlicher Irrtum. Denn bereits das erste Glas Alkohol beeinträchtigt Ihre Fahrtüchtigkeit.

Ihr Körper beginnt zwar sofort mit dem Abbau, doch bis dahin stört der Alkohol Ihre Wahrnehmung und Ihre Konzentration. Die Annahme, dass ein einziges Getränk keine Rolle spielt, birgt ein hohes Unfallrisiko. Selbst kleine Einschränkungen können in einer kritischen Verkehrssituation zu falschen Entscheidungen oder Reaktionen führen. Die Unfallgefahr steigt bereits ab 0,2 Promille deutlich an.

2. Bin ich auf der sicheren Seite, solange ich unter der 0,5-Promillegrenze bleibe?

Nein, „legal“ bedeutet nicht automatisch „sicher“. Die gesetzliche Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen – auch ohne auffälliges Fahrverhalten. Doch Ihre Verkehrstauglichkeit lässt bereits ab  
0,2 Promille nach. Wenn die Polizei Ausfallerscheinungen bei Ihnen feststellt, können Sie bereits ab 0,3 Promille als „relativ fahruntüchtig“ gelten, was eine Straftat darstellt. Ab 0,5 Promille verschlechtern sich nachweislich Reaktionszeit und Sehleistung. Die Wirkung von Alkohol auf Ihre Urteilsfähigkeit ist heimtückisch. Sie fühlen sich vielleicht noch fit, doch Ihre Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen oder auf unerwartete Ereignisse zu reagieren, leidet bereits erheblich.

Unfallrisiko steigt erheblich

Bereits ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist die Gefahr, einen tödlichen Unfall zu verursachen, etwa viermal höher als im nüchternen Zustand.

Wichtig ist: Auch unterhalb der Grenzwerte können Sie bei einem Unfall teilschuldig sein, wenn Alkohol in Ihrem Blut nachweisbar ist. Das bedeutet, dass Sie selbst mit weniger als 0,5 Promille eine Mitschuld tragenkönnen.

3. Gibt es eine Tabelle, die mir genau sagt, wie viel ich trinken darf, um noch fahren zu können?

Nein, der Wunsch nach einfachen Regeln ist verständlich, doch eine verlässliche Promille-Alkoholtabelle gibt es nicht. Die Wirkung von Alkohol ist individuell unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab: Ihrem Körpergewicht, Ihrem Geschlecht, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Tagesform und davon, ob Sie gegessen haben. Die Frage lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Jeder Konsum ist ein Risiko.

Nahaufnahme eines Mannes, der in ein Alkoholtestgerät bläst. Ein Beamter führt die Kontrolle durch.

4. Gilt die Promillegrenze von 0,5 auch während der Probezeit?

Nein, in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0 Promille. Um die Sicherheit aller im Straßenverkehr zu erhöhen, betrifft diese strikte Regelung folgende Gruppen:

  • Fahranfängerinnen und Fahranfänger: Während der Probezeit müssen Sie als Fahranfängerin oder Fahranfänger komplett auf Alkohol verzichten, unabhängig von Ihrem Alter.

  • Junge Verkehrsteilnehmende: Für alle Fahrenden unter 21 Jahren gilt ebenfalls ein striktes Alkoholverbot am Steuer.

  • Berufskraftfahrende: Personen, die Busse, Taxis oder Gefahrguttransporte steuern, müssen ebenfalls 0 Promille einhalten.

Was erwartet Sie bei einem Verstoß? Wer sich nicht an das Alkoholverbot hält, riskiert im Straßenverkehr nicht nur das eigene Leben, sondern gefährdet auch andere und muss mit Bußgeldern, empfindlichen Strafen und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

  • Für Fahrende unter 21 Jahren: Ihnen drohen 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

  • In der Probezeit: Hier kommen eine Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre hinzu.

  • Für gewerbliche Fahrende: Hier können Geldbußen bis zu 10.000 Euro oder je nach Verstoß deutlich höhere Geldbußen drohen.

5. Bin ich am nächsten Morgen wieder fit, wenn ich am Vorabend viel Alkohol getrunken habe?

Selbst wenn der akute Rausch und der „Kater“ bereits vorüber sind, kann Ihr Körper noch stundenlang mit dem Abbau von Alkohol beschäftigt sein. Pro Stunde werden im Durchschnitt nur etwa 0,1 Promille abgebaut. Kopfschmerzen oder Übelkeit sind nur einige Anzeichen für die Nachwirkungen von Alkohol, die Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit immer noch stark mindern können. Planen Sie deshalb immer ausreichend Zeit ein, bevor Sie sich nach einem alkoholreichen Abend wieder ans Steuer setzen. Müdigkeit verstärkt diese Effekte zusätzlich.

Eine Hand greift nach dem Autoschlüssel auf dem Tisch. Im Hintergrund ist ein unscharfes Glas mit braungelber Flüssigkeit zu sehen.

6. Ist man nach einem Joint nicht schnell wieder fahrtüchtig, sobald der Rausch nachlässt?

Nein, denn die Langzeitwirkung und die Nachweisbarkeit von THC dauern deutlich länger als der subjektiv empfundene Rausch. Das bedeutet: Auch wenn Sie sich nicht mehr „high“ fühlen, beeinträchtigt die Substanz weiterhin zum Beispiel Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Koordinationsvermögen.

Nach Cannabiskonsum: Im Zweifel sollten Sie 24 Stunden pausieren!

Nach dem Konsum von Cannabis sollten Sie keinesfalls kurzfristig am Straßenverkehr teilnehmen. Warten Sie mindestens 24 Stunden bevor Sie sich wieder ans Steuer setzen. Bedenken Sie: Individuell kann die Beeinträchtigung auch länger anhalten.

Wichtig: Für alle unter 21-Jährigen und Fahranfängerinnen und -anfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabisverbot im Straßenverkehr.

7. Darf ich nach dem Konsum eines Cannabisprodukts ohne Bedenken Auto fahren?

Sie dürfen nur fahren, wenn die Einnahme Ihre Fahrtüchtigkeit nicht gefährdet. Auch als medizinische Cannabispatientin oder medizinischer Cannabispatient tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit und für die anderer Menschen im Straßenverkehr. Sie müssen sich immer an die ärztlich verordnete Dosierung halten und sicherstellen, dass das Medikament Ihre Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu steuern, nicht einschränkt.

Wichtig ist: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie über mögliche Risiken und Einschränkungen aufklären und Ihre Fahrtüchtigkeit beurteilen. Im Zweifelsfall, insbesondere bei Ausfallerscheinungen oder wenn Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie auf das Autofahren verzichten. Andernfalls drohen Ihnen Strafen, da das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, welches die Fahrtüchtigkeit mindert, weiterhin verboten ist.

Drogen am Steuer: die Unfallstatistik 2024

Laut dem Statistischen Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2024 in Deutschland mehr als 3.200 Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Drogeneinfluss. Dabei war Cannabis die am häufigsten konsumierte Droge. Bei diesen Unfällen starben 54 Menschen, über 4.400 wurden verletzt, davon 942 schwer.

8. Macht es einen Unterschied, ob ich Alkohol und Drogen getrennt konsumiere oder beides mische?

Ja, ein Mischkonsum ist extrem gefährlich. Die Wirkungen beider Substanzen können sich unvorhersehbar verstärken. Wenn Sie Alkohol und Drogen wie Cannabis kombinieren, können sich die negativen Effekte unkontrollierbar vervielfachen. Die Reaktionen Ihres Körpers und Geistes sind dann kaum vorauszusehen. Das Risiko eines Unfalls steigt dramatisch.

Mischkonsum am Steuer: Alkohol und THC

Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist im Straßenverkehr gefährlich und verboten. Bußgelder, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Bilder: Shutterstock

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