Sicher auf Deutschlands Autobahnen

Autobahnmythen im Check: Was stimmt wirklich?

Gibt es auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit und darf man im Stau rechts überholen? Wir prüfen Autobahnregeln und klären neun gängige Irrtümer auf.

25.09.2026
7 min Lesedauer
Mehrspurige Autobahn mit fließendem Verkehr bei Tageslicht.

Ob im Stau, bei einer Panne oder beim Auffahren auf die Autobahn: Immer wieder tauchen im Straßenverkehr Fragen auf, die selbst erfahrene Verkehrsteilnehmende nicht auf Anhieb beantworten können. Darf ich den Seitenstreifen nutzen, um schneller zur Ausfahrt zu kommen? Ab wann muss ich Platz für eine Rettungsgasse machen? Und ist Rechtsüberholen wirklich immer verboten? Oft handelt es sich um hartnäckige Mythen, die sich über Jahre gehalten haben – manchmal mit ernsten Folgen. Wir klären neun Mythen rund um die Verkehrsregeln auf der Autobahn, damit Sie jederzeit sicher unterwegs sind.

1. Darf ich im Stau auf den Seitenstreifen ausweichen, um schneller zur Ausfahrt zu kommen?

Nein, auch wenn es verlockend erscheint: Sie dürfen den Seitenstreifen bei einem Stau nicht befahren. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehört er nicht zur Fahrbahn. Er dient ausschließlich dazu, Fahrzeuge im Falle einer Panne oder eines Notfalls sicher abzustellen.

Bußgelder bei rechtswidrigem Befahren des Seitenstreifens:

  • Vorschriftswidriges Befahren des Seitenstreifens: 55 Euro

  • Befahren des Seitenstreifens, um schneller voranzukommen: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg (90 Euro bei einer Gefährdung anderer)

  • Befahren des Seitenstreifens, um schneller vorwärtszukommen, und Verwicklung in einen Unfall: 110 Euro und ein Punkt in Flensburg

  • Wenden oder Rückwärtsfahren: 130–195 Euro und ein Punkt in Flensburg

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, wie etwa bei übermäßigem Verkehrsaufkommen, in denen der Seitenstreifen entweder durch ein Verkehrszeichen freigegeben wird oder die Polizei den Verkehr gezielt auf den Seitenstreifen lenkt.

2. Gilt auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit?

Nein, auf Autobahnen gilt laut StVO keine Mindestgeschwindigkeit. Allerdings darf die Autobahn nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbestimmte Geschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Generell müssen Sie so schnell fahren, dass der Verkehrsfluss gewährleistet ist. Behindern Sie diesen absichtlich durch langsames Fahren, kann ein Verwarngeld von 20 Euro verhängt werden. Kommt es dadurch zu einem Unfall, haften Sie mit. Unabhängig von einer Mindestgeschwindigkeit gilt die grundsätzliche Faustregel: Passen Sie Ihre Fahrweise stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen an.

Verkehrsschild zur Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen.

Was ist die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn?

Bei der Richtgeschwindigkeit handelt es sich um eine Empfehlung, die auf Straßen ohne allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung gilt. So gilt auf der Autobahn bei guten Verkehrs- und Wetterbedingungen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hingegen (mit einigen Ausnahmen) gilt eine verbindliche Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

3. Muss ich auf der Autobahn Platz machen oder die Spur wechseln, wenn jemand über den Beschleunigungsstreifen auffährt?

Nein, laut StVO hat der fließende Verkehr auf Autobahnen Vorfahrt (§ 18 Abs. 3 StVO) und alle Kraftfahrzeuge, die sich auf dem Beschleunigungsstreifen befinden, müssen Vorfahrt gewähren.

Nutzen Sie den Einfädelungsstreifen zügig, passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und ordnen Sie sich mit ausreichendem Abstand in eine sichere Lücke ein. Gemäß § 7a Abs. 2 StVO dürfen Sie auf dem Einfädelungsstreifen schneller fahren als der Verkehr auf der Hauptfahrbahn, um das Einordnen zu erleichtern.

4. Muss ich das Tempolimit für das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ auch beachten, wenn die Fahrbahn nur leicht feucht ist?

Nein, das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ greift dann, wenn die Fahrbahn sichtbar mit einem Wasserfilm überzogen ist. Das erkennen Sie daran, dass Ihr Fahrzeug während der Fahrt Wasser aufwirbelt und eine Sprühfahne hinter sich herzieht.

Ist die Fahrbahn feucht und daher dunkel verfärbt oder haben sich vereinzelt Pfützen gebildet, gilt das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ eventuell nicht. Aber: Fahren Sie immer mit angepasster Geschwindigkeit. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Fahrbahn tatsächlich durchgehend nass ist, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit sicherheitshalber drosseln, anpassen und größere Abstände zu anderen Fahrzeugen einhalten.

5. Darf ich bei komplett stehendem Verkehr kurz das Auto verlassen, um mir die Beine zu vertreten?

„Nein, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet Fußgängerinnen und Fußgängern das Betreten von Autobahnen ausdrücklich. Ausnahmen gelten nur in Notfällen, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, wenn Insassen das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen verlassen müssen“, erläutert Miriam Niestegge, Teamleiterin Verkehrssicherheit der Autobahn GmbH. Sofern Sie nicht

  • eine Unfallstelle sichern,

  • ein Warndreieck aufstellen oder

  • einem Unfallopfer helfen müssen,

ist es verboten, das Fahrzeug während eines Staus zu verlassen (§ 18 Abs. 9 Satz 1 StVO).

Und was gilt bei einer stundenlangen Vollsperrung?

„Bei langen Sperrungen nach schweren Unfällen oder Naturereignissen sieht man manchmal Personen außerhalb der Fahrzeuge“, ergänzt Niestegge. „Das liegt häufig daran, dass die Polizei dies in der konkreten Ausnahmesituation duldet oder Rettungskräfte die Menschen vor Ort versorgen. Eine allgemeine Erlaubnis dafür gibt es in der StVO jedoch nicht.“

6. Ist es bei schlechtem Wetter oder Kälte sicherer, im Auto auf den Abschleppdienst zu warten?

„Nein. Egal ob bei Sonnenschein, Regen oder Minusgraden: Auf Autobahnen oder Landstraßen sollten Sie nie im Fahrzeug auf den Abschleppdienst warten“, erläutert Marcel Mühlich, Verkehrssicherheitsexperte beim ACE Auto Club Europa. „Überall, wo schnell gefahren wird, besteht die Gefahr, dass das Pannenauto von einem Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs erfasst wird. Im Auto zu bleiben, kann deshalb lebensgefährlich sein.“

Sobald Sie das Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand abgestellt und die Reifen nach rechts eingeschlagen haben, sollten alle Insassen vor dem Aussteigen eine Warnweste überziehen und den Wagen über die Beifahrerseite verlassen. Im Anschluss bitte hinter die Leitplanke gehen oder sich in einem größeren Abstand zur Fahrbahn aufhalten.

Mühlich betont die richtige Vorbereitung: „Für jeden Sitzplatz sollte eine Warnweste griffbereit im Fahrzeug liegen, Warndreieck und Verbandskasten sollten ebenfalls schnell erreichbar sein.“ Das Warndreieck stellen Sie 100–150 Meter hinter dem Fahrzeug auf. Begeben Sie sich danach unverzüglich hinter die Leitplanke in Sicherheit.

7. Droht ein Bußgeld, wenn ich mit leerem Tank auf der Autobahn liegen bleibe?

Ja, denn Benzinmangel oder ein leerer Akku sind vermeidbar und gelten daher nicht als Panne. Wenn Sie also wegen eines leeren Tanks oder einer entladenen Batterie auf der Autobahn liegen bleiben, kann ein Bußgeld verhängt werden. Kommt es dadurch zu einem Unfall, drohen rechtliche Konsequenzen wegen grober Fahrlässigkeit.

Aufleuchtende Tankanzeige im Armaturenbrett eines Autos.

8. Muss ich eine Rettungsgasse erst bilden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht zu sehen ist?

Nein, Sie müssen eine Rettungsgasse bereits bilden, sobald der Verkehr stockt und Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Schalten Sie kurz den Warnblinker an, um nachfolgende Autos zu warnen. Alle, die sich auf der linken Spur befinden, weichen nach links, alle anderen nach rechts aus.

Sonderfall Baustellen:

Wird es an einer Baustelle so eng, dass die Fahrzeuge nicht jeweils nach rechts und links ausweichen können, sollten nach Möglichkeit alle Fahrzeuge nach rechts ausweichen und möglichst so viel Abstand halten, dass sie noch Möglichkeiten zum Korrigieren haben. Zwei bis drei Fahrzeuglängen sind hier empfehlenswert.

Für Motorradfahrende gelten derweil keine Sonderregeln – auch ihnen ist es verboten, eine Rettungsgasse oder einen Seitenstreifen zu befahren.

Übersicht über die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Rettungsgassenpflicht

BußgeldtatbestandBußgelder in Euro*PunkteFahrverbot in Monaten
Rettungsgasse nicht gebildet20021
- mit Behinderung24021
- mit Gefährdung28021
- mit Sachbeschädigung32021
unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse24021
- mit Behinderung28021
- mit Gefährdung30021
- mit Sachbeschädigung32021

* seit 9.11.21, Quelle: ADAC e.V.

Sie wollen mehr über die Rettungsgasse wissen? Hier erfahren Sie, wann und wo eine Rettungsgasse Pflicht ist.

Warum sollte bei Autobahnfahrten der Verkehrsfunk eingeschaltet sein?

Der Verkehrsfunk informiert Sie frühzeitig über Staus auf der Autobahn, Geisterfahrende, Hindernisse oder Rettungseinsätze. So können Sie vorausschauend reagieren, die Geschwindigkeit vermindern, Alternativrouten überlegen und schon die Bildung einer Rettungsgasse einplanen, bevor es gefährlich wird.

9. Darf ich auf der Autobahn rechts überholen, wenn der Verkehr auf der linken Spur steht?

Miriam Niestegge von der Autobahn GmbH erläutert: „Auf Autobahnen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Davon darf nur bei dichtem Verkehr abgewichen werden. Erst wenn sich auf mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen bilden, darf rechts auch schneller als links gefahren werden. Hiermit ist aber zunächst lediglich das Vorbeifahren gemeint. Ein Überholen von rechts (mit Fahrstreifenwechsel von links nach rechts und anschließend wieder nach links) ist erst erlaubt, wenn auf dem linken Fahrstreifen der Verkehr steht oder nur langsam fließt.“

Stehen die Fahrzeuge links vollständig, dürfen Sie rechts mit höchstens 20 km/h vorbeifahren. Wenn die linke Kolonne langsam fährt, dürfen Sie auch hier mit max. 20 km/h rechts schneller als links vorbeifahren (§ 7 Abs. 2a StVO).

Was ist die 20-Sekunden-Regel auf der Autobahn?

In Deutschland gilt zwar das Rechtsfahrgebot, allerdings gibt es auch davon Ausnahmen. So dürfen Sie den mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Autobahn durchgehend befahren, sofern rechts hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Wenn Sie jedoch den rechten Fahrstreifen vor dem nächsten Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren würden, müssen Sie wieder nach rechts wechseln, laut Empfehlung des ADAC. Bei mehr als drei Spuren gilt dies entsprechend für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Lkw über 3,5 Tonnen dürfen den linken Fahrstreifen auf Autobahnen mit mindestens drei Spuren nicht benutzen.

Bilder: Shutterstock

Auto Club Europa (ACE)

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Der ACE Auto Club Europa versteht sich als Mobilitätsbegleiter – für alle Menschen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Rund um Mobilität geben wir klare Orientierung, bieten sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen an. Wir setzen uns für die Rücksichtnahme und den gegenseitigen Respekt aller Verkehrsteilnehmenden ein. Unser Motto lautet: sicher unterwegs und sicher heimkommen. Deshalb sind wir Partner von #mehrAchtung.

Die Autobahn GmbH

Die Autobahn GmbH

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Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)

Der ADAC e. V. ist ein nichtwirtschaftlicher Verein mit über 21 Millionen Mitgliedern. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit beschreiben den Kern unserer Tätigkeiten. Ein hohes Engagement zeigt der ADAC für die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrserziehung. Unabhängige Verbraucherschutztests dienen der Aufklärung und tragen u. a. zu Fortschritten bei der Fahrzeugsicherheit bei. Der ADAC ist zudem ein anerkannter Verbraucherverband.

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