Motorradmythen entlarvt
Sicherheit auf dem Motorrad: Darauf kommt es an!
Motorradfahren ist gefährlich, Helme schränken die Sicht ein und im Winter geht gar nichts? Wir räumen mit den größten Irrtümern auf und zeigen, wie Sie sicher auf Touren unterwegs sind.
Motorradfahren ist für viele mehr als nur ein Hobby – es ist Leidenschaft und ein Gefühl von Freiheit. Doch rund um das Thema Motorrad ranken sich viele Mythen, die für Verunsicherung sorgen oder sogar gefährliches Halbwissen verbreiten. Wir räumen mit den gängigsten Irrtümern auf und liefern Fakten für Ihre Sicherheit:

1. Darf man nur im Sommer Motorrad fahren?
Sobald es wieder wärmer wird, holen Motorradfans ihre Maschinen aus der Garage. Aber Motorradfahren ist nicht nur im Frühling oder Sommer möglich. Viele Fahrerinnen und Fahrer genießen ihre Touren auch in den kühleren Monaten. Allerdings erfordert das Fahren im Herbst und Winter besondere Vorsicht und Vorbereitung:
Sicht- und Straßenverhältnisse:
Im Herbst können tiefstehende Sonne und Nebel die Sicht beeinträchtigen, nasse oder verschmutzte Fahrbahnen das Unfallrisiko erhöhen.
Im Winter können Schnee, Eis und Kälte die Straßenverhältnisse zusätzlich verschlechtern.
Reifen und Ausrüstung:
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Sie auf geeignete Reifen achten, um Ihre Sicherheit zu erhöhen. Eine generelle Winterreifenpflicht für Motorräder gibt es in Deutschland nicht, wie wir in der zweiten Frage näher erläutern.
Die richtige Ausrüstung ist wichtig, denn Kälte kann die Konzentration beeinträchtigen. Geeignete Kleidung schützt vor Auskühlung und trägt zur Sicherheit bei. Heizwesten und winddichte Kleidung machen das Fahren bei kalten Temperaturen angenehm.
Fahrweise und Planung:
Vorausschauendes Fahren ist besonders wichtig, um rechtzeitig auf plötzlich auftretende Gefahren reagieren zu können.
Herbstlaub und vereiste Straßen sind für Zweiräder besonders gefährlich. Fahren Sie daher bei entsprechenden Witterungsverhältnissen langsamer.
Planen Sie mehr Zeit für Fahrten ein, um das Risiko von Fahrfehlern durch Stress zu minimieren.
Auf Eis und Schnee oder anderen glatten Fahrbahnen dürfen Sie laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2mit dem Motorrad maximal 50 km/h fahren oder weniger, wenn ein Schild es vorschreibt.
Erlaubt sind nur Fahrten, die notwendig sind. Das heißt, wenn keine anderen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen.
Abstand: mindestens 2, besser 3 Sekunden
Der absolute Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen sollte 2 Sekunden betragen.
Beispiel: Das sind bei 50 km/h 30 Meter Abstand.
Noch besser sind 3 Sekunden = 45 Meter Abstand bei 50 km/h.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Motorradfahren auch außerhalb des Sommers sicher sein kann, wenn man sich an die veränderten Bedingungen anpasst und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen trifft.
2. Gibt es eine Winterreifenpflicht für Motorräder?
„Für Motorräder oder Roller gilt in Deutschland keine Winterreifenpflicht. Die gesetzliche Regelung betrifft nur mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw“, erklärt Matthias Haasper vom Institut für Zweiradsicherheit (ifz), Partner von #mehrAchtung.
Tatsächlich gibt es kaum Winterreifen für Motorräder, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen für Winterreifen entsprechen, wie zum Beispiel die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol.
Kälte birgt Risiken: Obwohl es keine gesetzlichen Vorschriften für Motorräder gibt, weist das ifz darauf hin, dass bei kalten Temperaturen besondere Vorsicht geboten ist. Trotz vorsichtiger Fahrweise nimmt die Fahrstabilität von Motorrädern bei Glätte ab. Reif- oder Eisglätte auf Brücken, in schattigen Kurven oder Senken kann gefährliche Situationen verursachen.
Bei Kälte, Nässe und plötzlich wechselnden Fahrbahnverhältnissen haben Reifen eine verminderte Griffigkeit. Dies erfordert laut ifz eine besonders vorausschauende, defensive Fahrweise mit verlängerten Bremswegen und angepasster Kurvengeschwindigkeit.
Matthias Haasper appelliert, bei winterlichen Straßenverhältnissen zur eigenen Sicherheit auf Fahrten zu verzichten:„Fahrten bei Schnee und Glätte sind nicht nur riskant, sondern auch gesetzlich nur in Ausnahmefällen – mit maximal 50 km/h – erlaubt. Bei solchen Witterungsverhältnissen raten wir dringend, das Motorrad stehen zu lassen. Die Sturzgefahr ist einfach zu groß.“
3. Darf ich mit dem Motorrad im Stau einfach zwischen den Autos durchfahren oder im Stau rechts überholen?
In Deutschland ist es Motorradfahrenden verboten, im Stau zwischen den Fahrzeugkolonnen durchzufahren oder sich „durchzuschlängeln“. Dieses riskante Manöver stellt einen Verstoß gegen die StVO dar und kann mit Bußgeldern sowie Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden.
Das Überholen ist grundsätzlich nur links und mit ausreichendem Sicherheitsabstand erlaubt. Das Fahren zwischen den Fahrspuren oder auf dem Seitenstreifen ist verboten und gilt als unzulässiges Rechtsüberholen. Es erhöht die Unfallgefahr sowohl für Motorradfahrende als auch für andere Verkehrsteilnehmende.
Der Seitenstreifen ist für Notfälle vorgesehen. Extreme Hitze im Stau kann für Motorradfahrende gefährlich werden und im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag führen, wenn die Hitze in der Motorradkleidung unerträglich wird. In solchen Notfällen darf der Seitenstreifen genutzt werden, um das Motorrad abzustellen und sich zu erholen. Das Weiterfahren auf dem Seitenstreifen ist jedoch nicht gestattet.
Fahren in der Rettungsgasse
Die Nutzung der Rettungsgasse ist für Motorradfahrende strikt untersagt. Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.
Aber auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird geahndet. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Reihen Sie sich im Stau geduldig ein und beachten Sie die geltenden Verkehrsregeln, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

4. Darf ich mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken?
Das Parken auf Gehwegen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, auch für Motorräder. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das entsprechende Verkehrszeichen das Parken ausdrücklich erlaubt oder wenn eine entsprechende Parkfläche markiert ist. Wenn Sie mit dem Motorrad auf dem Bürgersteig parken, riskieren Sie ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Grundsätzlich gilt also, dass Sie mit Ihrem Motorrad am rechten Fahrbahnrand oder auf gekennzeichneten Parkflächen parken müssen.
Übrigens: Auch bei Parkscheinen und Parkscheiben gibt es keine Sonderregelung für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Am besten befestigen Sie den gültigen Parkschein zum Beispiel mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder am Schutzblech. Für die Parkscheibe eignet sich am besten eine wetterfeste und gelochte Variante, die am Motorrad befestigt werden kann.
5. Schränkt ein Motorradhelm die Sicht stark ein?
Moderne Motorradhelme sind so konstruiert, dass sie das Sichtfeld beim Fahren möglichst wenig einschränken. Dennoch können bestimmte Faktoren die Sicht beeinflussen:
Helmtyp: Bei einigen Helmarten, wie z. B. bestimmten Klapphelmen, kann das Sichtfeld durch die Konstruktion oder den Kinnschutz leicht eingeschränkt sein.
Visiertechnologie: Pinlock-Visiere sind eine Technologie, die das Beschlagen von Motorradvisieren verhindert. Sie bestehen aus einer zusätzlichen, dünnen Scheibe, die innen am Hauptvisier befestigt wird. Diese doppelte Scheibe kann jedoch zu einer leichten doppelten Lichtbrechung führen, und die Befestigungselemente am Rand können das Sichtfeld geringfügig beeinträchtigen. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich, das Visier während der Fahrt geschlossen zu halten. Bereits ein kleiner Fremdkörper – etwa ein Insekt – kann zu Irritationen oder schmerzhaften Augenverletzungen, starker Ablenkung und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen.
Brille: Für Brillenträger ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Brille unter dem Helm nicht drückt oder das Sichtfeld einschränkt.
Helmpflicht auf dem Motorrad
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms beim Motorradfahren in Deutschland vorgeschrieben. Da das Motorradfahren ohne Helm verboten ist, wird ein Verstoß gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld bis zu 70 Euro geahndet.
Helm tragen rettet Leben: Ein Motorradhelm bietet im Falle eines Unfalls entscheidenden Schutz für Kopf und Gehirn und reduziert das Risiko schwerer Verletzungen deutlich. Hochwertige Motorradhelme bieten ein weites Sichtfeld. Durch die Wahl des richtigen Helms können Sie mögliche Einschränkungen minimieren.
6. Darf man mit Jeans auf dem Motorrad fahren?
„Ja, man darf mit der Jeans auf dem Motorrad fahren, aber man sollte es nicht“, sagt Michael Lenzen. Er ist Vorsitzenderdes Bundesverbandes der Motorradfahrer e.V. (BVDM). Als Sicherheitsausrüstung ist nur ein geeigneter Motorradhelm vorgeschrieben. Jeans ist ein fester, bequemer Stoff. Bei einem Sturz schützt er aber nicht ausreichend vor Abschürfungen und Verletzungen. Eine Jeans hat weder Protektoren, die den Aufprall auf die Fahrbahn oder auf Gegenstände dämpfen, noch ist sie so abriebfest wie Schutzanzüge fürs Motorrad. „Der Stoff scheuert schnell durch und kann sich regelrecht in die Haut einbrennen“, erläutert Lenzen vom BVDM.
Der Experte rät allen Motorradfahrenden, aus Sicherheitsgründen auch auf kurzen Strecken immer eine komplette Schutzkleidung inklusive Handschuhe und Stiefel zu tragen. „Mittlerweile gibt es auch spezielle Motorradjeans mit Protektoren und abriebfesteren Fasern. An die Abriebfestigkeit von Leder kommen sie aber nicht heran.“
Auch bei Regen sind Jeans ungeeignet. Moderne Textilkombis sind hingegen atmungsaktiv und wasserdicht. „Bei Lederkombis braucht man bei Regen in der Regel noch eine Regenkombi, auch wenn es inzwischen einige regendichte Lederkombis gibt. Insgesamt haben Lederkombis in Sachen Sicherheit immer noch die Nase vorn“, erläutert Lenzen. Für heiße Sommertage gibt es Leder- und auch Textilkombis, die über entsprechend großflächige Belüftungen verfügen, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen.

„Ob für Motocross, Enduro-Fahrten im Gelände, Touren- oder Rennfahrer – das Angebot an guter Sicherheitskleidung ist vielfältig, da sollte jeder fündig werden“, sagt Lenzen. Wichtig ist vor allem die Passform. Am besten lassen sich Motorradfahrerinnen und -fahrer im Fachhandel beraten.
Bilder: Shutterstock, BASt
Institut für Zweiradsicherheit (ifz)

Institut für Zweiradsicherheit (ifz)
Die Faszination Motorradfahren erleben und gleichzeitig sicher fahren. Diese beiden Aspekte in Einklang zu bringen, dieser Aufgabe hat sich das ifz verschrieben. Als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V. beteiligt sich das ifz aktiv an der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme zur Verkehrssicherheit von motorisierten Zweiradfahrern, vom Mofa bis zu großvolumigen Motorrädern.
Bundesverband der Motorradfahrer e. V. (BVDM)

Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM)
Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. setzt sich auf politischer Ebene für die Rechte und Interessen von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern ein. Damit auch alle, die auf zwei Rädern unterwegs sind, sicher ankommen, unterstützt er die Initiative #mehrAchtung.


