Irrtümer rund ums Fahrradfahren

Check: Diese Verkehrsregeln gelten fürs Radfahren

Auf der falschen Straßenseite radeln? Vorrang auf dem Zebrastreifen? Was stimmt, was nicht? Wir prüfen gängige Missverständnisse und liefern klare Fakten. Stellen Sie Ihr Fahrradwissen auf den Prüfstand – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

11.08.2026
6 min Lesedauer
Eine blonde Frau schiebt ihr Fahrrad lächelnd über den Zebrastreifen im Stadtgebiet.

Für viele gehört das Fahrradfahren zum Alltag. Doch kennen Sie wirklich alle Verkehrsregeln? Es kursieren hartnäckige Mythen, die zu Unsicherheit oder gar gefährlichen Situationen führen können. Wir räumen mit diesen Missverständnissen auf und zeigen, was wirklich stimmt – für Ihre Sicherheit auf zwei Rädern.

Muss man als Radfahrerin oder Radfahrer immer ganz rechts am Fahrbahnrand fahren, um den Straßenverkehr nicht zu behindern?

Nein! Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, nutzen Radfahrende die Fahrbahn. Dort gilt das Rechtsfahrgebot, das heißt, sie müssen „möglichst weit rechts“ fahren. Doch was bedeutet das? Es gibt für Radfahrende keinen vorgeschriebenen Mindestabstand zu Pkw, die parallel zur Straße parken.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt zu parkenden Autos einen Abstand von etwa einer Autotürbreite (mehr als 1 m vom Lenkerende), sonst etwas weniger (ca. 80 cm vom Lenkerende). Radfahrende müssen sich also an das Rechtsfahrgebot halten, dürfen aber entsprechenden Seitenabstand einhalten, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten und Unfallrisiken aktiv zu vermeiden. Ein zu geringer Abstand kann schließlich lebensgefährlich sein. Laut Gerichtsurteilen können Radfahrende bei unzureichendem Abstand sogar eine Teilschuld bei Unfällen tragen.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand schützt vor sogenannten Dooring-Unfällen, also Kollisionen von Radfahrenden mit einer plötzlich und unachtsam geöffneten Autotür, und vor Alleinunfällen aufgrund von Hindernissen wie rutschigen Gullys, Bordsteinkanten oder anderen Hindernissen. Daher dürfen und sollen Radfahrende ebenfalls einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einhalten.

Radfahrende überholen? Mindestabstand beachten.

Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug unterwegs sind und Radfahrende überholen, müssen Sie innerorts einen seitlichen Überholabstand von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten.

Ist es in Ordnung, ein kurzes Stück auf der falschen Straßenseite zu radeln, beispielsweise bis zur nächsten Kreuzung oder zum Bäcker?

Nein! Es gilt das Rechtsfahrgebot. Vom Rechtsfahrgebot ausgenommen sind Radwege, die durch das entsprechende Zusatzzeichen wie etwa „Radverkehr frei“ für die Gegenrichtung freigegeben sind.

Für Radfahrende gilt aus gutem Grund das Rechtsfahrgebot auf fast allen Wegen: Es gilt etwa für Fahrbahnen, Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. „Geisterradeln“, also das Fahren auf der falschen Straßenseite – selbst auf kurzen Abschnitten – ist extrem gefährlich und verboten. Der entgegenkommende Verkehr erwartet sie dort nicht und kann oft nicht schnell genug reagieren.

Die Gefahren sind immens. Es verunsichert andere Radfahrende und provoziert unerwartete Ausweichmanöver. Besonders riskant wird es an Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten. Dort rechnen Kraftfahrende nicht mit Radverkehr von rechts und übersehen Radfahrende leicht. Wenn es nur noch ein kurzes Stück bis zum Ziel ist, sollten Radfahrende absteigen und das Rad auf dem Gehweg schieben.

Schauen Sie sich die Fabian-Köster-Folge „Auf Streife mit der Fahrradstaffel Hannover“ an, um mehr über richtiges Verhalten beim Radfahren zu erfahren.

Verwarnungs- und Bußgelder für nicht verkehrssichere Fahrräder

Ihr Fahrrad muss verkehrssicher und vorschriftsmäßig ausgerüstet sein, wenn Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Vorgeschrieben sind unter anderem zwei voneinander unabhängige Bremsen, Beleuchtung und alle vorgeschriebenen Reflektoren. Eine mangelhafte Ausstattung gefährdet die Sicherheit und Verstöße können Verwarnungs- oder Bußgelder nach sich ziehen:

  • 15 Euro für eine fehlende oder defekte Klingel,

  • 10 Euro für nicht funktionierende Bremsen,

  • 20 Euro für nicht vorhandene oder nicht funktionierende lichttechnische Einrichtungen,

  • 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn ein Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet ist und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird.

Prüfen Sie Ihr Fahrrad deshalb regelmäßig selbst und lassen Sie es mindestens einmal jährlich in einer Fachwerkstatt auf Sicherheit und Funktionalität überprüfen.

Dürfen erwachsene Radfahrende niemals auf dem Gehweg fahren, selbst wenn sie ein Kind begleiten?

Grundsätzlich ist der Gehweg für erwachsene Radfahrende tabu. Es gibt jedoch eine klare Ausnahme mit einem sinnvollen Hintergrund. Gemäß § 2 Abs. 5 StVO darf eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren ein Kind unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Anke Schäffner, Leiterin Politik und Interessenvertretung beim Verband „ZIV – die Fahrradindustrie“ weist darauf hin, dass Radfahrende dabei eine hohe Verantwortung tragen: „Dabei ist auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht zu nehmen und der Fußverkehr darf nicht behindert oder gefährdet werden. Das bedeutet: Fußgängerinnen und Fußgänger haben stets Vorrang, und die Radfahrenden müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Diese Ausnahme dient dem Schutz von Kindern, die im Straßenverkehr noch unsicher sind.“

Der Gehweg bietet Kindern einen deutlich sichereren Raum, und die Begleitung durch Erwachsene erhöht die Sicherheit und Orientierung zusätzlich. „Da der motorisierte Verkehr stark zugenommen hat, es kaum noch sichere Übungsräume gibt und sich viele Kinder heute zu wenig bewegen, sind geschützte Orte wichtig, an denen sie das Radfahren lernen können. Nur so können sie sich später selbstständig und sicher im Verkehr bewegen“, so Schäffner weiter.

Aber Achtung: Nur eine Aufsichtsperson darf das Kind (bis zum achten Geburtstag) auf dem Gehweg begleiten. Weitere Erwachsene oder ältere Kinder (ab dem zehnten Geburtstag) einer Familie müssen auf der Straße fahren. Kinder zwischen dem achten und zehnten Geburtstag dürfen auf dem Gehweg fahren, die Begleitperson aber nicht. Achten Sie auch auf die entsprechenden Verkehrszeichen für Rad- und Fußverkehr, die anzeigen, wo Radwege oder Gehwege geteilt sind oder getrennt verlaufen.

Grafik einer gelben Figur mit zwei blauen Verkehrsschildern: links zu Fuß Gehende oben, Fahrrad unten. Rechts Fahrrad links, zu Fuß Gehende rechts.
Links: Zeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, rechts: Zeichen 241 „Getrennter Rad- und Gehweg“ Merkhilfe: Schauen Sie auf die Richtung des Trennstrichs. Verläuft er waagerecht, teilen sich alle den Weg. Verläuft er senkrecht, ist der Weg klar getrennt.

Haben Radfahrende auf dem Zebrastreifen immer Vorrang, ähnlich wie Fußgängerinnen und Fußgänger?

Nein. Wer mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fährt, hat dort nicht den besonderen Vorrang des Fußgängerüberwegs. Diesen Vorrang haben Radfahrende erst, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben. Wer fahrend quert, muss besonders vorsichtig sein; im Übrigen gelten die allgemeinen Vorfahrts- und Vorrangregeln. Diese Regel schützt zu Fuß Gehende auf Zebrastreifen und verhindert, dass schnelle Radfahrende auf dem Überweg Autofahrende überraschen.

Sind Fahrradstraßen ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer reserviert, sodass andere Fahrzeuge dort nicht fahren dürfen?

Fahrradstraßen sind in erster Linie für den Radverkehr vorgesehen, aber auch E-Scooter dürfen dort genutzt werden. „Andere Kraftfahrzeuge sind nur dann zugelassen, wenn ein Zusatzschild wie ‚Anlieger frei‘ oder ‚Kfz frei‘ dies ausdrücklich erlaubt. Dabei sind ‚Anlieger‘ nicht nur Anwohnende, sondern auch Besuchende, Lieferdienste sowie Kunden der ansässigen Geschäfte“, erläutert Polizeioberkommissarin Nadien Freitag von der Polizei Berlin.

Wichtig für alle Verkehrsteilnehmenden: „Radfahrende dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. Beim Überholen muss ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. In einer Fahrradstraße gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, tatsächlich ist das Tempo jedoch stets dem Radverkehr anzupassen“, so Freitag weiter.

Kurz gesagt: In der Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Rücksicht, Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit sorgen dafür, dass alle sicher an ihr Ziel kommen, auch wenn die Fahrradstraße durch Zusatzzeichen für den Kfz-Verkehr freigegeben ist.

Deutsches Verkehrszeichen „Fahrradstraße“. Es zeigt ein weißes Fahrradsymbol in einem blauen Kreis auf einem viereckigen, weißen Verkehrsschild mit dem Schriftzug „Fahrradstraße“ und einem schwarzen Rand.
Hier dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren, es sei denn, weiteren Fahrzeugen wird durch Zusatzzeichen die Benutzung erlaubt.

Ist es bei wenig Verkehr oder auf Landstraßen untersagt, nebeneinander Rad zu fahren?

Nein! Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. In unübersichtlichen Situationen, etwa vor Kurven, Kuppen oder bei nahendem Verkehr, ist Hintereinanderfahren die sichere Wahl.

Behalten Sie den gesamten Verkehr im Blick, insbesondere Traktoren, andere landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Wildtiere, die plötzlich auftauchen können. Fahren Sie im Zweifel hintereinander, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Übrigens: Wer nebeneinander fährt und dabei andere behindert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer sind es 25 Euro und bei einem Unfall mit Sachbeschädigung 30 Euro.

Darf man freihändig Rad fahren?

Freihändig Fahrrad zu fahren, ist laut StVO verboten. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen.

Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV)

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) ist die politische Interessenvertretung der Fahrradindustrie in Deutschland. Der ZIV möchte die Mobilität der Zukunft mitgestalten und freut sich daher, Teil von #mehrAchtung zu sein.

Polizei Berlin

Für die Polizei hat das Thema Verkehrssicherheit höchste Priorität. Als Partnerin von #mehrAchtung möchte die Berliner Polizei die Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden noch sicherer machen.

Bilder: Shutterstock, #mehrAchtung, BASt

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